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Bundesförderungen

Welche Förderungen gibt es?
1. Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) gelistete Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

  • Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

2. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA) - Einzelmaßnahmen (BEG EM) 
  • Förderung über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

    • Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. 

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

    • Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

  • Heizungsoptimierung​

    • Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.​

  • Fachplanung und Baubegleitung​

    • Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.​

3. Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW)
  • Förderung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458)

    • Mit einem Zuschuss von bis zu 21.000€ wird der Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie der An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz gefördert. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen.

  • Förderung zum KfW-Effizienzhaus als zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000€ mit Tilgungszuschuss bis zu 45%.

  • Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Niveau.

  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude bis zu 120.000€ je Wohneinheit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Wichtige Hinweise:
  • Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.

  • Die genauen Förderbedingungen und -höhen können variieren und sind ggf. nicht mehr aktuell.

  • Gerne berate ich Sie vor Beginn der Maßnahmen umfassend über die aktuellen Regelungen

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