BEG - Förderung BAFA
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
BEG Einzelmaßnahme BAFA
Höhe der Förderung:
- Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen:
- Förderfähige Kosten von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
- Förderfähige Kosten von 60.000 €, wenn die Maßnahmen gemäß Ihres geförderten iSFPs durchgeführt werden.
Maßnahmen:
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Gebäudehülle:
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Dämmung von Dach, Wänden, Decken, Fußböden: 15 % der förderfähigen Kosten.
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Austausch von Fenstern und Außentüren: 15 % der förderfähigen Kosten.
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Zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn die Maßnahmen gemäß Ihres geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden.
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Anlagentechnik (außer Heizung):
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Einbau von Lüftungsanlagen: 15 % der förderfähigen Kosten.
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Optimierung bestehender Anlagen: 15 % der förderfähigen Kosten.
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Zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn die Maßnahmen gemäß Ihres iSFPs durchgeführt werden.
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Heizungsoptimierung:
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Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung: 15 % der förderfähigen Kosten.
- Hydraulischer Abgleich inkl. Einstellen der Heizkurve
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist ohnehin Voraussetzung für Förderung
- Austausch von Heizungspumpen
- Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper
- Hydraulischer Abgleich inkl. Einstellen der Heizkurve
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Zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn die Maßnahmen gemäß Ihres iSFPs durchgeführt werden.
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Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50 % der förderfähigen Kosten.
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Fachplanung und Baubegleitung
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50 % der förderfähigen Kosten.
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Maximale Fördersumme: Förderfähige Kosten von 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhaus, 2000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhaus (max. 20000 €).
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im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Einzelmaßnahmen
Wichtige Hinweise:
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Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).
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Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
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Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen abgeschlossen sein, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bzgl. der Förderzusage enthält
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Die genauen Förderbedingungen und -höhen können variieren und sind ggf. nicht mehr aktuell.
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Gerne berate ich Sie vor Beginn der Maßnahmen umfassend über die aktuellen Regelungen