top of page

BEG - Förderung BAFA

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
BEG Einzelmaßnahme BAFA
  Höhe der Förderung:
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen:
    • Förderfähige Kosten von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr.​
    • Förderfähige Kosten von 60.000 €, wenn die Maßnahmen gemäß Ihres geförderten iSFPs durchgeführt werden.
  Maßnahmen:
  • Gebäudehülle:

    • Dämmung von Dach, Wänden, Decken, Fußböden: 15 % der förderfähigen Kosten.

    • Austausch von Fenstern und Außentüren: 15 % der förderfähigen Kosten.

    • Zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn die Maßnahmen gemäß Ihres geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden.

  • Anlagentechnik (außer Heizung):

    • Einbau von Lüftungsanlagen: 15 % der förderfähigen Kosten.

    • Optimierung bestehender Anlagen: 15 % der förderfähigen Kosten.

    • Zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn die Maßnahmen gemäß Ihres iSFPs durchgeführt werden.

  • Heizungsoptimierung:

    • Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung: 15 % der förderfähigen Kosten.

      • Hydraulischer Abgleich inkl. Einstellen der Heizkurve
        • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist ohnehin Voraussetzung für Förderung​
      • Austausch von Heizungspumpen
      • Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung​
      • Dämmung von Rohrleitungen
      • Einbau Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper 
    • Zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn die Maßnahmen gemäß Ihres iSFPs durchgeführt werden.

    • Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50 % der förderfähigen Kosten.

 

Fachplanung und Baubegleitung
  • 50 % der förderfähigen Kosten.

  • Maximale Fördersumme: Förderfähige Kosten von 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhaus, 2000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhaus (max. 20000 €).

  • im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Einzelmaßnahmen​

Wichtige Hinweise:
  • Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

  • Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.

  • Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen abgeschlossen sein, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bzgl. der Förderzusage enthält

  • Die genauen Förderbedingungen und -höhen können variieren und sind ggf. nicht mehr aktuell.

  • Gerne berate ich Sie vor Beginn der Maßnahmen umfassend über die aktuellen Regelungen

bottom of page