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Baubegleitung

Fachliche Planung und Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten
Was ist eine Baubegleitung?

Um BEG-Fördermittel zu erhalten, ist für viele Maßnahmen eine Baubegleitung durch zertifizierte Energieberater erforderlich. Wir erstellen die energetische Fachplanung und prüfen stichprobenhaft die handwerkliche Ausführung. Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % bezuschusst.

Was ist eine Baubegleitung nicht?

Bitte beachten Sie, dass wir eine Baubegleitung und keine Bauleitung anbieten. Somit können wir zwar nicht die Gesamtverantwortung für die Ausführungsqualität der Sanierungsarbeiten übernehmen, Ihnen aber mit unserer Expertise eine neutrale Beratung bieten und bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme durch die jeweiligen verantwortlichen Fachhandwerker zur Seite stehen.

Ablauf der Baubegleitung
  • Wir unterstützen Sie bei der Planung und Ausschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahme und Beauftragung des geeigneten Fachunternehmens

  • Mit dem ausführenden Fachunternehmen wird zunächst ein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen, der zwingend eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bzgl. der Förderzusage enthalten muss

  • Wir erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) für Ihre Sanierungsmaßnahme (BEG EM), so dass im eigentlichen Antrag nur noch wenige weitere Angaben notwendig sind. 

    • Das digitale TPB-Formular erfasst alle relevanten Projektdaten zur geplanten Maßnahme

    • Zusammen mit der TPB wird Ihr geförderter Individueller Sanierungsfahrplan für die Beantragung des iSFP-Bonus hochgeladen (Hinweis: ohne iSFP reduziert sich die Förderung um 5%​)

  • Anhand der dabei generierten TPB-ID kann dann die Antragstellung im BAFA-Portal erfolgen. 

    • Wichtig: Die TPB-ID hat eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten. In diesem Zeitraum muss sie verwendet werden.​

  • Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages erhalten Sie vom BAFA den Zuwendungsbescheid und die Fördermittel werden verbindlich für die Dauer von 36 Monaten reserviert​

  • Wir begleiten die Realisierung der geförderten Maßnahme durch die Fachhandwerker und überprüfen die fachgerechte Umsetzung und Einhaltung der für die Förderung notwendigen Kriterien

  • Nach Fertigstellung und Begleichung aller Rechnungen erstellen wir den technischen Projektnachweis (TPN)

    • Das ebenfalls digitale TPN-Formular erfasst alle relevanten Projektangaben nach tatsächlicher Umsetzung der beantragten Maßnahmen​

    • Die dabei erstellte TPN-ID hat wiederum eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten.

  • Anhand der TPN-ID kann im Anschluss der Online-Verwendungsnachweis inkl. aller erforderlichen Unterlagen über das BAFA-Portal eingereicht werden​

    • Wichtig: Einreichung spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums​

  • Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

  • Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid und veranlasst die Auszahlung​

Vollmacht
  • Um den Antrag in Ihrem Namen beim BAFA zu stellen, ist eine Vollmacht notwendig.

  • Mit der Vollmacht kann der Förderantrag gestellt und alle damit verbundenen Formalitäten erledigt werden.

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