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Energie sparen, Zukunft sichern

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Kosten sparen

Fördermittel erhalten

​​​Individuelle Beratung für mehr Effizienz und Nachhaltigkeit in Mülheim an der Ruhr und Umgebung!

Energieberatung

Kostenlose Erstberatung
Kostenlose Erstberatung

Im Rahmen des unverbindlichen Erstkontakts besprechen wir Ihre Pläne und Sie entscheiden, ob Sie eine weitreichendere Beratung wünschen   

Individueller Sanierungsfahrplan
Individueller Sanierungsfahrplan

Mit Hilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und Fördermitteln der KfW und des BAFA Kosten und Energie einsparen und den Wert Ihrer Immobilie steigern

Energieausweise
Energieausweis

Übersichtliche Darstellung der Energieeffizienz eines Hauses zwecks Vergleichbarkeit und Pflichtdokument bei Verkauf oder Vermietung

Heizlastberechnung
Heizlastberechnung

Maximale Effizienz und exakte Dimensionierung eines Wärmeerzeugers durch eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1.

Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich

Optimierung und Effizienzsteigerung von bestehenden Anlagen und Pflicht beim Einbau neuer Heizungsanlagen

Wärmepumpencheck
Wärmepumpencheck

Klarheit bzgl. Eignung und Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe in Ihrem Objekt. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. 

Bundesförderungen

Welche Förderungen gibt es?
1. Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) gelistete Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

  • Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

2. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA) - Einzelmaßnahmen (BEG EM) 
  • Förderung über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

    • Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. 

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

    • Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

  • Heizungsoptimierung​

    • Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.​

  • Fachplanung und Baubegleitung​

    • Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.​

3. Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW)
  • Förderung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458)

    • Mit einem Zuschuss von bis zu 21.000€ wird der Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie der An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz gefördert. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen.

  • Förderung zum KfW-Effizienzhaus als zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000€ mit Tilgungszuschuss bis zu 45%.

  • Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Niveau.

  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude bis zu 120.000€ je Wohneinheit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Wichtige Hinweise:
  • Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.

  • Die genauen Förderbedingungen und -höhen können variieren und sind ggf. nicht mehr aktuell.

  • Gerne berate ich Sie vor Beginn der Maßnahmen umfassend über die aktuellen Regelungen

Baubegleitung

Fachliche Planung und Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten
Was ist eine Baubegleitung?

Um BEG-Fördermittel zu erhalten, ist für viele Maßnahmen eine Baubegleitung durch zertifizierte Energieberater erforderlich. Wir erstellen die energetische Fachplanung und prüfen stichprobenhaft die handwerkliche Ausführung. Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % bezuschusst.

Was ist eine Baubegleitung nicht?

Bitte beachten Sie, dass wir eine Baubegleitung und keine Bauleitung anbieten. Somit können wir zwar nicht die Gesamtverantwortung für die Ausführungsqualität der Sanierungsarbeiten übernehmen, Ihnen aber mit unserer Expertise eine neutrale Beratung bieten und bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme durch die jeweiligen verantwortlichen Fachhandwerker zur Seite stehen.

Ablauf der Baubegleitung
  • Wir unterstützen Sie bei der Planung und Ausschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahme und Beauftragung des geeigneten Fachunternehmens

  • Mit dem ausführenden Fachunternehmen wird zunächst ein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen, der zwingend eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bzgl. der Förderzusage enthalten muss

  • Wir erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB) für Ihre Sanierungsmaßnahme (BEG EM), so dass im eigentlichen Antrag nur noch wenige weitere Angaben notwendig sind. 

    • Das digitale TPB-Formular erfasst alle relevanten Projektdaten zur geplanten Maßnahme

    • Zusammen mit der TPB wird Ihr geförderter Individueller Sanierungsfahrplan für die Beantragung des iSFP-Bonus hochgeladen (Hinweis: ohne iSFP reduziert sich die Förderung um 5%​)

  • Anhand der dabei generierten TPB-ID kann dann die Antragstellung im BAFA-Portal erfolgen. 

    • Wichtig: Die TPB-ID hat eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten. In diesem Zeitraum muss sie verwendet werden.​

  • Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages erhalten Sie vom BAFA den Zuwendungsbescheid und die Fördermittel werden verbindlich für die Dauer von 36 Monaten reserviert​

  • Wir begleiten die Realisierung der geförderten Maßnahme durch die Fachhandwerker und überprüfen die fachgerechte Umsetzung und Einhaltung der für die Förderung notwendigen Kriterien

  • Nach Fertigstellung und Begleichung aller Rechnungen erstellen wir den technischen Projektnachweis (TPN)

    • Das ebenfalls digitale TPN-Formular erfasst alle relevanten Projektangaben nach tatsächlicher Umsetzung der beantragten Maßnahmen​

    • Die dabei erstellte TPN-ID hat wiederum eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten.

  • Anhand der TPN-ID kann im Anschluss der Verwendungsnachweis inkl. aller erforderlichen Unterlagen beim BAFA eingereicht werden​

    • Wichtig: Einreichung spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums​

  • Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

  • Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid und veranlasst die Auszahlung​

Vollmacht
  • Um den Antrag in Ihrem Namen beim BAFA zu stellen, ist eine Vollmacht notwendig.

  • Mit der Vollmacht kann der Förderantrag gestellt und alle damit verbundenen Formalitäten erledigt werden.

Über ETS

Energie-Effizienz-Experte
Über mich

ETS Energieberatung Thönnes

Hans-Gerd Thönnes

Dipl. Ing. Elektrotechnik

Gebäudeenergieberater HWK

Aufgrund des rasanten Klimawandels und immer schneller steigenden Energiekosten ist kollektives Handeln erforderlich.

Daher möchte ich nach vielen Jahren in der Elektrotechnik meinen Beitrag zum Gelingen der Klimawende leisten. 

Darf ich Sie als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte dabei unterstützen, Ihre Immobilie Energie effizienter zu machen und dabei Kosten und CO2 einzusparen?

Dann würde ich mich über eine kostenlose und unverbindliche Kontaktaufnahme sehr freuen.  

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