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Förderung Energieberatung für WG

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren von attraktiveren Zuschüssen für Energieberatungen in Wohngebäuden. Damit wird es noch leichter, eine fundierte Informationsgrundlage über energetische Sanierungen von Gebäuden zu erhalten.​​​
Höhe der Förderung
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

  • Zus. Förderung für WEG: 250 € einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümer Versammlung

Antragsverfahren
  • Die Förderung für die Energieberatung wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Dazu reichen Sie nach Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos Ihren Antrag auf Förderung unter BAFA-Portal ein.

  • Gerne kann ich Sie bei der Antragstellung unterstützen.

 
Vollmacht
  • Um den Antrag in Ihrem Namen beim BAFA zu stellen, ist eine Vollmacht notwendig.

  • Mit der Vollmacht kann der Förderantrag gestellt und alle damit verbundenen Formalitäten erledigt werden.

Ablauf
  • Antrag auf Förderung einer Energieberatung für Wohngebäude beim BAFA stellen

  • Zuwendungsbescheid nach Prüfung durchs BAFA abwarten

  • Vor-Ort Gespräch und Datenaufnahme

  • Erstellung eines iSFP inkl. Umsetzungshilfe

  • Einreichen der Verwendungsnachweiserklärung und Hochladen der Erklärung nach Durchführung der Energieberatung im BAFA-Portal (iSFP, Rechnung, Zahlungsnachweis werden nur noch im Rahmen von Stichprobenkontrollen verlangt)

  • Förderung erhalten

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