Förderung Energieberatung für WG
Haus- und Wohnungseigentümer profitieren von attraktiveren Zuschüssen für Energieberatungen in Wohngebäuden. Damit wird es noch leichter, eine fundierte Informationsgrundlage über energetische Sanierungen von Gebäuden zu erhalten.
Höhe der Förderung
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50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
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50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
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Zus. Förderung für WEG: 250 € einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümer Versammlung
Antragsverfahren
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Die Förderung für die Energieberatung wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Dazu reichen Sie nach Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos Ihren Antrag auf Förderung unter BAFA-Portal ein.
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Gerne kann ich Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Vollmacht
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Um den Antrag in Ihrem Namen beim BAFA zu stellen, ist eine Vollmacht notwendig.
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Mit der Vollmacht kann der Förderantrag gestellt und alle damit verbundenen Formalitäten erledigt werden.
Ablauf
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Antrag auf Förderung einer Energieberatung für Wohngebäude beim BAFA stellen
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Zuwendungsbescheid nach Prüfung durchs BAFA abwarten
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Vor-Ort Gespräch und Datenaufnahme
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Erstellung eines iSFP inkl. Umsetzungshilfe
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Einreichen der Verwendungsnachweiserklärung und Hochladen der Erklärung nach Durchführung der Energieberatung im BAFA-Portal (iSFP, Rechnung, Zahlungsnachweis werden nur noch im Rahmen von Stichprobenkontrollen verlangt)
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Förderung erhalten