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BEG - Förderung KfW

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
BEG Einzelmaßnahme KfW
  • Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458):
    • Grundförderung: 30 % der Investitionskosten (max. 28000€, Reduktion ab 02.2027 um 750€ halbjährlich)

    • Klimageschwindigkeitsbonus: zusätzlich 16 % bei selbst genutzter Wohneinheit und Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung (Reduktion um 4% ab 02.2027 halbjährlich). 

    • Einkommensbonus bei selbst genutzter Wohneinheit:

      • 40 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 €.

      • 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 €

      • 10 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 50.000 €

    • Einmaliger Kinderbonus​

      • 10000€ Freibetrag auf zu versteuerndes Einkommen für ein im Haushalt lebendes Kind unter 18 Jahre alt.​

    • Maximaler Zuschuss: 70 % der Investitionskosten bis Deckelung.(80% bei Einkommen bis 30000€)

    • Maximale förderfähige Investitionskosten:

      • 28.000 € bei Einfamilienhaus oder 1. Wohneinheit (Reduktion ab 02.2027 um 750€ halbjährlich)

      • 15.000 € für die zweite bis sechste WE, 8.000 € ab siebter Wohneinheit

    • Zusatzkosten wie Demontage und Entsorgung der Altanlage, oder die Installation von neuen Heizkörpern sind ebenfalls förderfähig.

  • Ergänzungskredit - Wohngebäude (Kredit Nr. 358, 359)

    • bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit​

    • zusätzlich zur bereits bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten Förderung einer Einzelmaßnahme der KfW oder des BAFA

    • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushalts-Jahres­einkommen von bis zu 90.000 €

KfW-Effizienzhausförderung (Kredit Nr. 261)
  • Förderung als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss durch die KfW.

  • bis zu 150.000 € Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus​

    • Pflicht zur EE-Klasse​ (Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mind. 65% durch erneuerbare Energien gedeckt)

  • max 10% Tilgungszuschuss abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau

  • Weitere 5% Tilgungszuschuss bei Erfüllung der NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse)

  • Extra-Tilgungszuschuss von 10% bei "Worst Performance buildings" (energetisch schlechtesten 25%)

  • Extra-Tilgungszuschuss von 15% bei "Serieller Sanierung" (vorgefertigte Bauelemente)

  • Förderung der Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experte (Kredit mit 50% Tilgungszuschuss)

Wichtige Hinweise:
  • Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) oder Fachhandwerkers erforderlich

  • Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.

  • Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen abgeschlossen sein, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bzgl. der Förderzusage enthält

  • Die genauen Förderbedingungen und -höhen können variieren und sind ggf. nicht mehr aktuell.

  • Gerne berate ich Sie vor Beginn der Maßnahmen umfassend über die aktuellen Regelungen

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