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BEG - Förderung KfW

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
BEG Einzelmaßnahme KfW
  • Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458):
    • Grundförderung: 30 % der Investitionskosten.

    • Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzlich 20 % bei selbst genutzter Wohneinheit und Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung (bis Ende 2028). 

    • Einkommensbonus: Zusätzlich 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 €.

    • Maximale Fördersumme: 70 % der Investitionskosten.

    • Maximale förderfähige Investitionskosten:

      • 30.000 € bei Einfamilienhaus

      • 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste WE, 8.000 € ab siebter WE

    • Zusatzkosten wie Demontage und Entsorgung der Altanlage, oder die Installation von neuen Heizkörpern sind ebenfalls förderfähig.

  • Ergänzungskredit - Wohngebäude (Kredit Nr. 358, 359)

    • bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit​

    • zusätzlich zur bereits bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten Förderung einer Einzelmaßnahme der KfW oder des BAFA

    • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushalts-Jahres­einkommen von bis zu 90.000 €

KfW-Effizienzhausförderung (Kredit Nr. 261)
  • Förderung als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss durch die KfW.

  • bis zu 150.000 € Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus

    • bei Erfüllung der Kriterien für Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeitsklasse (EE, NH)

  • 5% bis 20% Tilgungszuschuss abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau (EH85/70/55/40)

  • Weitere 5% Tilgungszuschuss bei Erfüllung der EE bzw. NH Kriterien

  • Extra-Tilgungszuschuss von 10% bei "Worst Performance buildings" (energetisch schlechtesten 25%)

  • Extra-Tilgungszuschuss von 15% bei "Serieller Sanierung" (vorgefertigte Bauelemente)

  • Förderung der Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experte (Kredit mit 50% Tilgungszuschuss)

Wichtige Hinweise:
  • Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) oder Fachhandwerkers erforderlich

  • Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.

  • Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen abgeschlossen sein, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bzgl. der Förderzusage enthält

  • Die genauen Förderbedingungen und -höhen können variieren und sind ggf. nicht mehr aktuell.

  • Gerne berate ich Sie vor Beginn der Maßnahmen umfassend über die aktuellen Regelungen

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