BEG - Förderung KfW
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
BEG Einzelmaßnahme KfW
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Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458):
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Grundförderung: 30 % der Investitionskosten.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzlich 20 % bei selbst genutzter Wohneinheit und Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung (bis Ende 2028).
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Einkommensbonus: Zusätzlich 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 €.
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Maximale Fördersumme: 70 % der Investitionskosten.
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Maximale förderfähige Investitionskosten:
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30.000 € bei Einfamilienhaus
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30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste WE, 8.000 € ab siebter WE
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Zusatzkosten wie Demontage und Entsorgung der Altanlage, oder die Installation von neuen Heizkörpern sind ebenfalls förderfähig.
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Ergänzungskredit - Wohngebäude (Kredit Nr. 358, 359)
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bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
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zusätzlich zur bereits bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten Förderung einer Einzelmaßnahme der KfW oder des BAFA
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zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushalts-Jahreseinkommen von bis zu 90.000 €
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KfW-Effizienzhausförderung (Kredit Nr. 261)
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Förderung als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss durch die KfW.
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bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
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bei Erfüllung der Kriterien für Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeitsklasse (EE, NH)
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5% bis 20% Tilgungszuschuss abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau (EH85/70/55/40)
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Weitere 5% Tilgungszuschuss bei Erfüllung der EE bzw. NH Kriterien
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Extra-Tilgungszuschuss von 10% bei "Worst Performance buildings" (energetisch schlechtesten 25%)
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Extra-Tilgungszuschuss von 15% bei "Serieller Sanierung" (vorgefertigte Bauelemente)
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Förderung der Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experte (Kredit mit 50% Tilgungszuschuss)
Wichtige Hinweise:
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Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) oder Fachhandwerkers erforderlich
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Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
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Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen abgeschlossen sein, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bzgl. der Förderzusage enthält
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Die genauen Förderbedingungen und -höhen können variieren und sind ggf. nicht mehr aktuell.
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Gerne berate ich Sie vor Beginn der Maßnahmen umfassend über die aktuellen Regelungen